Richtlinien für Fremdveranstaltungen und Kurse

Bei aller Freude über spontane Veranstaltungen Dritter, gibt es Dinge, die im Vorfeld geregelt sein sollten. Aufgrund von Erfahrungen hat der Bürgerverein Finkenkrug folgende Richtlinien für Fremdveranstaltungen aufgestellt:

  1. Veranstalter des Events:
  2. Organisator und Leiter des Events:
  3. Veranstaltungsort:
    1. Bürgerhaus Finkenkrug, Feuerbachstraße 23, 14612 Falkensee
  4. Gebühren.
    1. In der Regel werden für die Raumnutzung 8 Euro pro 90 Minuten gezahlt.
    2. In Einzelfällen kann ein Pauschalbetrag vereinbart werden. Für einen Tag 80 € und für zwei Tage (ein Wochenende) 120 €.
    3. Bei Veranstaltungen mit Schulklassen oder anderen sehr großenn Gruppen, die nur für einige Stunden das Bürgerhaus nutzen, wird 1 € pro Person fälig.
  5. Veranstaltungstermin:
    1. Da das Bürgerhaus Finkenkrug vielfältig genutzt wird, können nur Einzeltermine vergeben werden.
  6. Veranstaltungstechnik:
    1. Leider verfügt der Bürgerverein Finkenkrug noch über keine eigene Veranstaltungstechnik.
  7. Thema / Ausrichtung der Veranstaltung:
    1. Die Auswahl sowie die Zusammensetzung der Gäste liegt in der Verantwortung des Veranstalters.
    2. Der Bürgerverein Finkenkrug behält sich jedoch das Recht vor, bei Veranstaltungen, die eine verfassungswidrige Ausrichtung erkennen lassen oder nicht den qualitativen Ansprüchen einer öffentlichen Veranstaltung genügen, einzuschreiten und ggf. das Bürgerhaus Finkenkrug nicht für die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.
  8. Öffentlichkeitsarbeit:
      1. Der Bürgerverein Finkenkrug ist bereit auf seiner Webseite über Fremdveranstaltungen zu informieren, sowie an seine Mitglieder eine Informationsmail zu verschicken.
      2. Weitere Öffentlichkeits- und Pressearbeit müssen vom Veranstalter ausgehen. Dabei muss klar erkenntlich sein, dass nicht der Bürgerverin Finkenkrug der Veranstalter ist.
  9. Verkauf von Getränken im Bürgerhaus:
    1. Der Verkauf von selbst mitgebrachten Getränken ist möglich.
  10. Reinigung des Bürgerhaus Finkenkrug
    1. Das Bürgerhaus ist in einem ordentlichen Zustand zu übergeben, d.h. der Müll muss in den Mülltonnen entsorgt werden, das gebrauchte Geschirr abgewaschen und eingeräumt sein, das Mobilar zurück geräumt sein.
    2. Die Räume müssen besenrein übergeben werden.
  11. Zugang zum Bürgerhaus Finkenkrug
    1. Je nach Absprache wird dem Veranstalter ein Schlüssel übergeben oder ein Vorstandsmitglied ist während der Veranstaltung vor Ort, so dass das Bürgerhaus Finkenkrug aufgeschlossen bzw. abgeschlossen werden kann.
Bei jeder Veranstaltung wird auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen. Diese sind auch auf der Webseite des Bürgerverein Finkenkrug zu finden, unter www.buergerverein-finkenkrug.de/Bürgerhaus/Nutzungsbedingungen. Sie bilden den formalen Rahmen für die Nutzung des Bürgerhaus Finkenkrug.