Foto: privat
Das Bürgerhaus Finkenkrug kann von Mitgliedern und gemeinnützigen Vereinen für Familienfeiern oder anderen Veranstaltungen privater Natur genutzt werden. Zur Nutzung ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bürgerverein Finkenkrug abzuschließen.
Ansprechpartner für die Vereinbarung zur Nutzung des Bürgerhauses sind alle Mitglieder des Vorstandes und die Leiterin unseres Sekretariats, Frau Dr. Kirsten Schulze.
1. Nutzungsbedingungen zur Art der Veranstaltung:
Der Nutzer versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben zur Art der von ihm organisierten Veranstaltung.
Der Nutzer versichert, das durch die von ihm beabsichtigte Veranstaltung keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Bürgerverein Finkenkrug zu befürchten ist.
Der Bürgerverein kann von der Vereinbarung jeder Zeit ohne Einhaltung einer besonderen Frist zurücktreten, sofern sich die Angaben zur Art der beabsichtigten Veranstaltung als falsch herausstellen. Der Rücktritt kann mündlich oder schriftlich, auch per Mail erfolgen. Schadensersatzansprüche des Nutzers sind bei berechtigter Ausübung des Rücktrittrechts des Bürgerverein Finkenkrug ausgeschlossen.
Der Nutzer ist allein für die Einhaltung der gesetzlichen Sperrzeit (bis 22 Uhr) und der Einhaltung der Lärmschutzverordnung der Stadt Falkensee verantwortlich. Sollte der Bürgerverein Finkenkrug wegen Nichteinhaltung der Sperrzeiten bzw. Lärmschutzverordnung von Behörden in Anspruch genommen werden, ist der Nutzer zur Freistellung des Bürgerverein Finkenkrug verpflichtet. Freistellung in diesem Falle bedeutet, dass der Nutzer insbesondere alle Bußgelder oder sonstige Strafen der öffentlichen Verwaltung, sowie alle Rechtswahrungs- und Verteidigungskosten übernimmt.
2. Angaben zum Nutzungsobjekt
Die Übergabe des Bürgerhauses einschließlich des vermieteten Inventars erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt nach Besichtigung durch den Nutzer.
Der Nutzer haftet dem Bürgerverein Finkenkrug für alle Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden, insbesondere wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Toiletten-, Heizungsanlagen usw. unsachgemäß behandelt werden.
Der Nutzer erkennt das Bürgerhaus als vertragsmäßig an. Spätere Ansprüche des Nutzers nach Überlassung des Bürgerhauses, sowie Aufwendungs- und Schadensersatz, sowie eine Haftung für daraus resultierende Folgeschäden werden ausgeschlossen.
Der Nutzer hat darauf zu achten, dass das Bürgerhaus Finkenkrug nicht durch zu viele Gäste überfüllt ist. Das Dachgeschoss des Bürgerhauses ist nur für maximal 24 Personen bau – und ordnungsgemäß zugelassen.
Der Nutzer verpflichtet sich, den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Bürgerhaus ist im gereinigten Zustand zu übergeben.
Das Bürgerhaus ist zum vereinbarten Zeitpunkt in vertragsgemäßen Zustand an den Bürgerverein Finkenkrug nebst aller übergebener Schlüssel zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe des Bürgerhauses ist der Bürgerverein Finkenkrug berechtigt, die Kaution in Höhe von 100 € einzubehalten.
3. Öffentliche Tanz- und Musikveranstaltungen
Die öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke ist ohne entsprechende Genehmigung der Urheber (Autoren, Komponisten) gesetzlich verboten. Erfolgt die Aufführung ohne die erforderliche Genehmigung, kann der Bürgerverein Finkenkrug rechtlich mitverantwortlich für mögliche Urheberrechtsverletzungen sein.
Der Bürgerverein Finkenkrug untersagt daher die Aufführung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Genehmigung der Urheber.
Will der Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke aufführen, ist er verpflichtet, die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden bzw. dort die Genehmigung einzuholen.