Hygienekonzept

I. Allgemeine Hygieneregeln:

1. Alle Personen, die das Bürgerhaus Finkenkrug betreten oder dieses für die Durchführung einer eigenen Veranstaltung (Kurse, Sportkurse, Workshops, private Feiern etc.) nutzen (Veranstalter), sind aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufkärung (BzGA) zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutz-durch-hygiene.html).

Dazu zählen insbesondere:
– regelmäßiges und gründliches Händewaschen,
– Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge,
Vermeiden von physischen Kontakten wie Handschütteln und Umarmungen bei Begrüßung oder Verabschiedung.
Aufstellen von Desinfektionsmitteln.

2. Während der Durchführung von Konzerten des Bürgervereins Finkenkrug im Bürgerhaus Finkenkrug besteht aufgrund weiterhin hoher Inzidenzen bis auf Weiteres durchgehend Maskenpflicht.

3. Bei Veranstaltungen/Kursen in den Räumen des Bürgerhauses ist durch die Veranstaltungs-/Kursleitung der regelmäßige Austausch der Raumluft, insbesondere durch Stoßlüftung über die Fenster, sicher zustellen.

4. Bei Vorliegen von typischen Covid-19 Symptomen (z.B. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ist der Zutritt zum Bürgerhaus untersagt. Zutritt haben nur Personen, die keine Covid-19 Symptome aufweisen und die in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatten.

5. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist im Bürgerhaus und im Garten von allen teilnehmenden Personen einzuhalten. Dies gilt nicht für Ehe- oder LebenspartnerInnen, für Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht.

Falkensee, 5. April 2022

Für den Vorstand
Dr. Ines Mockenhaupt-Gordon
1. Vorsitzende