Stellungnahme des Bürgervereins Finkenkrug e.V. zum Radverkehrskonzept für die Stadt Falkensee

Das Radverkehrskonzept betrifft auch einige der im historischen Teil von Finkenkrug gelegenen Pflasterstraßen und sieht für die Ringstraße ab Feuerbachstraße bis Rembrandtstraße (Ziff. SW 121), die Leistikowstraße ab Ringstraße bis Dyrotzer Weg (Ziff. SW 122), die Waldstraße zwischen Ehlersstraße und Holbeinstraße (Ziff. SW 123) und die Karl-Marx-Straße zwischen Ringstraße und Pfarrer-Voigt-Platz (Ziff. SW 191) vor, die Fahrbahndecke durch bauliche Maßnahmen (Asphaltierung (Varianten A), oder Teilasphaltierung oder ebenes Pflaster ((Varianten B) für den Radverkehr eben und verkehrssicher herzustellen.

Die Max-Liebermann-Straße soll nach den Varianten Ziff. SW 140 A und B für den Durchgangsverkehr gesperrt werden (Anlieger frei) und durch Asphaltierung (Variante 140 A) oder Teilasphaltierung oder ebenes Plaster (Variante B) der Fahrbahndecke für den Radverkehr eben und verkehrssicher zur Fahrradstraße ausgebaut werden. Die Varianten SW 140 C und D sehen alternativ vor, dass die Fahrbahndecke bei Führung von Mischverkehr bei Tempo 30 durch bauliche Maßnahmen (Asphaltierung ((Variante C)) oder Teilasphaltierung, ebenes Pflaster ((Variante D) für den Radverkehr eben und verkehrssicher hergestellt wird.

Auf der Rudolf-Breitscheidstraße zwischen Waldstraße und Stadtgrenze soll eine Radverkehrsanlage geschaffen werden (Ziff. S 320 A).

In seiner Stellungnahme hat sich der Vorstand auf Grundlage von § 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Vereinssatzung entsprechend seinem dort formulierten Vereinszweck für den Erhalt der betroffenen Pflasterstraßen im historischen Teil von Finkenkrug ausgesprochen, da eine Asphaltierung oder Teilasphaltierung der Fahrbahndecken oder der Bau von asphaltierten Fahrradwegen oder (teil-)asphaltierten Fahrradstraßen das historische Straßenbild dieses einmaligen Ortsteils, den es zu erhalten gilt, unwiederbringlich zerstören würde.

Der Vorstand hat sich ferner für den Erhalt des alten Baumbestands in allen durch eventuelle Baumaßnahmen betroffenen Straßen ausgesprochen und Baumfällungen für den Bau von Radverkehrsanlagen insbesondere aufgrund etwaiger Kostenvorteile gegenüber anderen, aber ggf. auch teureren Maßnahmen grundsätzlich abgelehnt. Höhere Kosten stünden in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der durch eine Beeinträchtigung oder Beseitigung des historischen Straßenbildes in Finkenkrug dauerhaft angerichtet werden würde, zumal nur einige wenige Straßen in Finkenkrug betroffen seien. Der Vorstand hat zudem dafür plädiert, dass bei jeder der geplanten Maßnahmen geprüft werden sollte, ob diese mit der Erhaltung des historischen Straßenbildes in Einklang steht und verhältnismäßig, d.h. geeignet, erforderlich und angemessen ist und idealerweise eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgen sollte.

Zur Verwirklichung des Radverkehrskonzepts auch im historischen Teil Finkenkrugs hat der Vorstand auf Basis des auf der o.g. Website vorhandenen „Werkzeugkastens“ und in der „Maßnahmeliste“ vorgeschlagenen Varianten für die betroffenen Straßenabschnitte die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen, durch die einerseits das historische Straßenbild bewahrt und andererseits die berechtigten Interessen der Fahrradfahrer Berücksichtigung finden würden:

  1. Einebnung des vorhandenen Pflasters, z.B. zur Erstellung einer Fahrradstraße in der Max-
    Liebermann-Straße;
  2. Bau von Rad-/oder Schutzstreifen aus ebenem, dem historischen Straßenbild angepasstem
    Pflaster;
  3. dem historischen Straßenbild angepasste Instandsetzung der Bürgersteige durch zum historischen Straßenbild passendes Pflaster zur rücksichtsvollen Nutzung auch durch Fahrradfahrer („Gehweg Rad frei“).

    Alle Bürgerinnen und Bürger in Finkenkrug und Falkensee sind aufgerufen, sich an der Kommentierung der Maßnahmenliste zu beteiligen.