29. Mai 2021, 20.00 Uhr – OpenAir-Konzert mit Silke Breidbach

Auch dieses Konzert fiel im Jahr 2020 coronabedingt aus. Umso mehr freuen wir uns, es in diesem Jahr als OpenAir-Konzert im Garten des Bürgerhauses nachzuholen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Inzidenzzahlen im Havelland weiterhin stabil unter 100 bleiben und Kulturveranstaltungen ab dem 21.05.2021 erlaubt sein werden.

Vielen von Ihnen wird Silke Breidbach bereits als Leadsängerin der „Lucky Leles“ bekannt sein. Bei ihrem Solokonzert nimmt sie ihr Publikum mit ein auf eine gewagte Fahrt durch 250 Jahre Musik-Geschichte!
Dolly Parton folgt auf Debussy, Udo Jürgens bekommt eine Psychoanalyse verpasst und Songs von Metallica erhalten eine musikalische Generalüberholung.
Zwischendurch werden selbstgebackene Liederhäppchen von der Künstlerin gereicht, im Geschmack genau so abwechslungsreich wie das übrige Liederbuffet!

Silke Breidbach schafft es, in ihrer unterhaltsamen Show das Publikum
einzubeziehen. Ihre Stimme reicht von der klassischen Operndiva und ernsten Liedsängerin bis zur ausgelassenen Chansonette à la Edith Piaf, als Ulknudel oder sexy Vamp, diese Frau kann wirklich ALLES SINGEN ! So endet der Abend mit einem vergnügt mitsingendem und durch und durch zufriedenem Publikum, dessen Augen vor Lachen und Weinen glänzen.

Mehr unter http://www.silkymusic.de

Eintritt: 12€

Einlass: 19.00Uhr

Reservierungen unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Vor- und Familienname, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) dringend empfohlen unter: info@buergerverein-finkenkrug.de oder telefonisch unter: 03322 – 12 47 310.
Bis 19.50 Uhr nicht abgeholte Karten gehen in den freien Verkauf

Für die Konzertteilnahme ist folgendes zu beachten (vgl. Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 20.05.2021( https://corona.brandenburg.de/kkm/de/presse/pressemitteilungen/detail/~20-05-2021-corona-regeln-ab-21-mai):

Zugangsberechtigt sind nur Personen, die keine Covid-19 Symptome aufweisen und die in den letzten 14 Tagen vor dem Konzert keinen Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatten und entweder negativ getestet oder geimpft wurden oder von Covid 19 genesen sind:

Beim Einlass ist vorzuzeigen:
Negativ Getestete: Ein zertifizierter negativer Covid-19 Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (gilt nicht für Kinder bis 6 Jahre). Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostik erfolgt sein, zum Beispiel durch einen PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal zB in einem Testzentrum; möglich ist auch die Durchführung eines Selbsttests vor Ort unter Aufsicht des Veranstaltungspersonals.

Geimpfte: ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz durch die Impfdokumentation (Eintrag ins gelbe Impfbuch oder durch den Nachweis, den man beim Arzt oder im Impfzentrum erhalten hat). Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.

Genesene: Ein Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder für einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Auch geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin beim Einlass und beim Getränkeverkauf sowie im Bürgerhaus FFP2- oder OP-Masken tragen und das Abstandsgebot einhalten.